Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Regelungsgegenstand

Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Burghardt Beratung, nachfolgend „Dienstleister“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Leistungsempfänger“ genannt, und gelten für alle Rechtsgeschäfte der Burghardt Beratung. Abweichende AGB oder ergänzende Bedingungen des Leistungsempfängers finden keine Anwendung, es sei denn, diese werden vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die AGB der Burghardt Beratung gelten ausschließlich, auch wenn die Burghardt Beratung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt. Alle Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen nicht-exklusiv zu den nachstehenden AGB. Angebote des Dienstleisters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn diese vom Dienstleister schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt werden. Für Aufträge, die durch den Dienstleister vermittelt, aber von Dritten direkt bestätigt, ausgeführt oder berechnet werden, gelten die AGB des jeweiligen Dritten. Mit der Beauftragung des Dienstleisters gelten diese AGB vom Leistungsempfänger als angenommen.

2. Leistungsumfang

Der Dienstleister bietet firmenbezogene und / oder individualisierte IT-Beratung, E-Learning, Veränderungsmanagement, Schulungsdienstleistungen und Coaching in Form von Vorträgen, Seminaren, Workshops und Projektunterstützung an. Art, Umfang und Ort jeder Dienstleistungserbringung werden mit dem Leistungsempfänger abgesprochen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Leistungsempfänger und mögliche Inhalte und -ziele werden vorab mit dem Leistungsempfänger abgestimmt. Der Dienstleister ist bestrebt, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht auszuführen.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Leistungsempfänger zustande. Die Vereinbarung kann auch per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen. Schriftlich verfasste Angebote behalten für 30 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Datum des Angebots. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen insofern benötigt, die im Vorfeld mit dem Dienstleister abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die individuellen Regelungen.

Für durch die Burghardt Beratung angebotene Veranstaltungen müssen Anmeldungen schriftlich idealerweise per E-Mail bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist nach telefonischer Absprache möglich kann aber nicht garantiert werden. Wenn die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Leistungsempfänger eine Rechnung zugesandt, die sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist.

Für Veranstaltungen, welche durch den Leistungsempfänger verantwortet werden, gelten deren AGB insofern diese nicht denen des Dienstleisters entgegenstehen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise des Dienstleisters. Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Leistungsempfänger kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung, durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Dienstleister ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz zu, sofern der Leistungsempfänger nicht nachweist, dass dem Dienstleister ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, dem Leistungsempfänger etwaige Änderungen umgehend, mindestens jedoch 4 Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind im Preis grundsätzlich nicht enthalten. Davon abweichende Regelungen sind für den Dienstleister nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

Der Dienstleister ist berechtigt, Teilleistungen vor Dienstleistungsabschluss im Sinne einer Drittelregelung in Rechnung zu stellen. Zur Erläuterung beispielsweise:
1. Teilzahlung erfolgt nach Einarbeitung und Erstellung des Konzeptes, 2. Teilzahlung nach der Produktion und 3. die finale Rechnung nach Fertigstellung.

Für wiederkehrende ähnliche Leistungen wird eine wöchentliche oder monatliche Abrechnung gestellt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

Wenn der Leistungsempfänger Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird dieser dem Dienstleister alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Dienstleister von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Entstehen aufgrund der gewünschten Anforderungen des Leistungsempfängers weitere Kosten (Lizenzkosten, Raummieten, etc.), so sind diese vom Leistungsempfänger zu tragen.

Zahlungen an den Dienstleister sind für diesen grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer insofern der Leistungsempfänger davon nicht befreit ist. Sollte eine Befreiung von der Umsatzsteuer vorliegen, müssen Bestätigungen hierüber bei Vertragsabschluss an den Dienstleister übermittelt werden.

Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

5. Leistungszeit 

Soweit Termine und Fristen für die Leistungserbringung vereinbart wurden, sind diese unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Dienstleister durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Dienstleister auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Leistungsempfängers wartet.

Der Dienstleister ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine für eine Leistung zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Leistungsempfänger schnellstmöglich informiert.

Der Dienstleister ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten, kann jedoch für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht haftbar gemacht werden.

6. Stornierung

Falls der Leistungsempfänger vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom bereits abgeschlossenen Vertrag zurücktritt, kann der Dienstleister einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen. Stornierungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Schriftlich bestätigte Termine werden dem Leistungsempfänger bis 4 Wochen vor dem Einsatz mit 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Leistungsempfänger 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt insofern keine anderweitige Regelung getroffen werden kann. Nimmt der Leistungsempfänger nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Leistungsempfängers.

Der Dienstleister ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine für eine Leistung zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Dienstleister den Leistungsempfänger schnellstmöglich informieren und einen Ersatztermin oder, nach vorheriger Absprache mit dem Leistungsempfänger, gleichwertig qualifiziertes Personal anbieten. Für den Leistungsempfänger besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Übernahme von Anfahrts- oder sonstigen Kosten.

Bei einer berechtigten Absage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

7. Mitwirkung des Leistungsempfängers

Der Leistungsempfänger stellt dem Dienstleister alle zur Durchführung der vereinbarten Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Leistungsempfänger durchzuführen sind, wird der Leistungsempfänger dem Dienstleister während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Der Leistungsempfänger stellt dem Dienstleister die in den Medien einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Leistungsempfänger selbst verantwortlich soweit dies nicht eigener Bestandteil eines Vertrages ist.

8. Haftung

Für Mängel von Leistungen haftet der Dienstleister nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Dienstleister schließt jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner Person oder auch etwaiger Erfüllungsgehilfen bzw. Kooperationspartner beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister dem Leistungsempfänger nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Der Dienstleister haftet also nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine entsprechende Haftungsausschlusserklärung, die vom Leistungsempfänger vor Ausführung des Auftrags zu unterzeichnen ist, wird Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen.

Der Dienstleister haftet lediglich für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung und ist nicht für das eventuelle Nichterreichen des vom Leistungsempfänger mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks oder eines bestimmten Erfolges verantwortlich. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Dienstleisters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters gilt. Die Haftung des Dienstleisters ist auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Für den Verlust leistungsempfängereigener Daten haftet der Dienstleister nur, wenn die Daten vom Leistungsempfänger ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Der Dienstleister ist für die vom Leistungsempfänger bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist dieser nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Dienstleister wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den gelieferten Inhalten resultieren, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, den Dienstleister von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Nimmt der Leistungsempfänger Leistungen von Kooperationspartnern oder vom Dienstleister vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Entsprechend übernimmt der Dienstleister keine Gewährleistung für Waren und Dienstleistungen, die der Leistungsempfänger von solchen Dritten erhalten hat. Um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Leistungsempfängers zu genügen, besteht für den Dienstleister eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Leistungsempfänger hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Leistungserbringung durch den Dienstleister auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung sollte es zu Reisen kommen. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Leistungsempfängers gegen den Dienstleister verjähren 1 Jahr ab Anspruchsentstehung.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche leistungsbegleitenden Dokumente und Informationen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Alle vom Dienstleister und dessen Mitarbeitern ausgegebenen Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Jegliche Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung, Weitergabe an Dritte und anderweitige Nutzung, von Teilen oder vollumfänglich, sind nicht gestattet. Ein Verstoß hiergegen ist strafbar. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

Die Urheber- und Nutzungsrechte der im Rahmen eines Auftrags gefertigten Arbeiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars uneingeschränkt an den Leistungsempfänger über. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Dienstleister.

Der Leistungsempfänger versichert, dass sämtliche Informationen, Dokumente, Dateien, wie Bilder, Grafiken, Daten und Layouts, die dem Dienstleister zur Einarbeitung der in Auftrag gegebene Projekte und damit auch zur späteren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Der Leistungsempfänger haftet in diesem Fall für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung dieser Dateien entstehen. Der Leistungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller nötigen Rechte ist und diese ggf. an den Dienstleister überträgt. Der Leistungsempfänger ist dafür verantwortlich, dass durch die Leistungen im Rahmen des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er den Dienstleister von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.

 10. Abnahme

Abnahmetermine werden im Voraus und angepasst an den Verlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Dienstleister ist berechtigt, dem Leistungsempfänger einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Gerät der Leistungsempfänger in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, das Werk abnehmen zu lassen und die gesamte Vergütung ab diesem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen. Bei unberechtigter Weigerung des Leistungsempfänger, die Abnahme zu erteilen, gilt das Werk nach 4 Wochen ab diesem Zeitpunkt als abgenommen.

Sobald der Dienstleister die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Leistungsempfänger innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Dienstleister über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Leistungsempfänger dem Dienstleister innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Dienstleisters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Dienstleister in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung verweigert werden.

Der Dienstleister orientiert sich bei der ästhetischen und inhaltlichen Gestaltung des jeweiligen Projektes an den Vorgaben des Leistungsempfängers. Die Beurteilung ästhetisch-stilistischer Merkmale eines Projektes ist jedoch subjektiv und infolgedessen unterliegt die Gestaltung des Projektes der künstlerischen Freiheit.

Beide Vertragsparteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Dienstleistungen als verbindlich an, sofern diese wechselseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, E-Mail oder postalisch. Die Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über Mitarbeiter, Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

Der Vertrag endet mit Abschluss der vereinbarten Leistungen oder durch eine einvernehmliche Kündigung beider Vertragsparteien. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

Der Dienstleister ist verpflichtet, alle Kenntnisse, welche dieser aufgrund eines Auftrags vom Leistungsempfänger erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Leistungsempfänger bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen und Unterlagen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der Dienstleister wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und die Leistungsempfängerdaten vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke maschinell verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Referenzen und Werbehinweise sind beiderseitig vor Veröffentlichung abzusprechen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

12. Zugehörigkeit zu Sekten

Die Vertragspartner versichern für die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister, dass diese zu keiner Zeit Kontakt mit Scientology oder einer anderen Sekte gehabt haben oder zurzeit haben. Jegliche Aktivitäten mit Scientology oder einer anderen Sekte werden vom Dienstleister unverzüglich angezeigt und Verträge werden beendet bzw. storniert.

Bei Zuwiderhandlungen oder Falschaussagen ist eine angemessene Vertragsstrafe fällig, welche vom Dienstleister mit Einzelfallprüfung zu bestimmen und ggf. gerichtlich zu überprüfen ist.

Alle Mitarbeiter des Dienstleisters sowie aller Kooperationspartner versichern hiermit, dass sie keinen Kontakt mit Scientology oder einer anderen Sekte gehabt haben oder derzeit haben.

13. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden solche unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, um so den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Dienstleisters, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sofern der Leistungsempfänger Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist der Geschäftssitz des Dienstleisters als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zu wählen. Der Leistungsempfänger ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Leistungsempfänger ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01.04.2022.